Pension Anzengruber Wien

Wissenswertes über Wien

• Parken in Wien

Das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist in Wien prinzipiell gebührenpflichtig (Kurzparkzonen). Unter "Abstellen" wird Anhalten und Parken verstanden.

Die Parkraumbewirtschaftung ist in Wien Sache der Bezirke. In Bezirken, die innerhalb des Gürtels (Bezirke 1 bis 9) liegen, ist das Parken flächendeckend gebührenpflichtig. Die maximal zulässige Parkdauer beträgt 2 Stunden. Für Geschäftsstraßen gelten Sonderregelungen.

Das Parken ist von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 22 Uhr, sowie Samstags in der Regel von 9 Uhr bis 12 Uhr gebührenpflichtig.

In Bezirken, die au?erhalb des Gürtels liegen, kennzeichnen die Schilder "Kurzparkzone Anfang" und "Kurzparkzone Ende" welche an den Zu- und Ausfahrten in den Bezirken aufgestellt sind die gebührenpflichtigen Bereiche. Im Allgemeinen ist das Parken von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr gebührenpflichtig.

Die Parkgebühr wird nach der Abstelldauer bemessen. Sie beträgt EUR 1,-- pro halber Stunde parken.

Die Parkgebühr bzw. Parkometerabgabe muss mittels ordnungsgemä?er Entwertung eines Parkscheins oder der Buchung eines elektronischen Parkscheins (Handyparken) entrichtet werden. Parkscheine können an Trafiken (Kiosk), Tankstellen oder bei den Verkaufsstellen der Wiener Linien erworben werden.